Schwimmender Zementestrich
Zementestrich CT ist der meistverlegte Estrich. Er besteht aus Zement, Gesteinskörnung wie Sand oder Kies, eventuellen Zusatzmitteln und Wasser. Zementestriche binden hydraulisch, das heißt, mit Wasser als Kraftquelle, ab. Erlaubte Zusätze sind u.a. Fließmittel, die sowohl die Konsistenz als auch die Verarbeitbarkeit des Estrichmörtels verbessern, dabei reduzieren sie den Wasserbedarf und damit die Schwindneigung. Kunstharzdispersionen verbessern die Verarbeitbarkeit des Estrichs und die Haftfestigkeit auf dem Untergrund, gleichzeitig vermindern sie die Rissneigung. Zusätze aus Bitumenemulsionen verbessern ebenfalls die Verarbeitbarkeit und führen zu höherer Frühfestigkeit, sowie zu höherer Endfestigkeit.
Zementestrich ist unempfindlich gegen Feuchtigkeit und kann daher im Innen- und Außenbereich sowie im Nassbereich verlegt werden, zudem ist er als Heizestrich geeignet. Bei entsprechendem Zuschlag ist er frostbeständig und bei Verlegung auf diffusionsoffene Trennschichten weitgehend diffusionsoffen (und für Einsatz auf Holzbalkendecken geeignet). Bei entsprechender Dimensionierung kann der Estrich hohe Verkehrslasten aufnehmen und maximal 40 m² ohne Fugen hergestellt werden.
Bauart A:
Heizelement innerhalb der Estrichschicht.
Bauart B:
Heizelement innerhalb der profilierten Dämmschicht.
Schwimmender Heizestrich
Heizestrich ist ein schwimmender Estrich, der zur Aufnahme von Heizelementen für die Raumheizung sowie der Wärmespeicherung dient. Je nach Lage der Heizelemente werden Heizestriche in die Bauarten A und B unterteilt.
Der Heizestrich muss grundsätzlich den Anforderungen des schwimmenden Estrichs genügen. Die Dicke der Estrichschicht richtet sich nach der Bauart. Die Überdeckung der Heizelemente muss jedoch mindestens 45 mm betragen. In der Bezeichnung des Heizestrichs wird zunächst der verwendete Estrich mit der Festigkeitsklasse angegeben (hier CT-C20). Es folgen die Konstruktionsbezeichnung (S) und Überdeckungshöhe der Heizelemente (hier 50). Der Zusatz H steht für Heizestrich. (Estrich DIN 18560 – CT- C20 – S50 – H).
Rohrleitungen unter schwimmenden Estrichen
Wärmegedämmte Rohrleitungen im Fußbodenaufbau bergen verschiedene Risiken in sich. Zum einen treten Probleme in Verbindung mit der Trittschall- und Wärmedämmung auf. Größere Probleme bereiten jedoch die hohen statischen und dynamischen Belastungen der Estrichplatte, die insbesondere bei Einzellasten (z.B. unter dem Fuß eines Schrankes) auftreten. Diese Belastungen führen zu grabenförmigen Einsenkungen, Durchbrüchen und Rissen, die durch die gesamte Estrichplatte hindurchgehen und den Estrich in einzelne Flächen zerteilen können. Um dies von vornherein zu verhindern, müssen einige Grundregeln bei der Verlegung von gedämmten Rohrleitungen in Fußbodenaufbauten eingehalten werden:
Die maximale Unterbrechung der Dämmschichten unter der Estrichplatte durch Rohrtrassen bei 40 mm-Estrichen beträgt mindestens 120 mm. Ist die Rohrtrasse geringer, muss die Estrichdicke erhöht werden. Rohrleitungen sind parallel zu den Wänden zu verlegen und müssen einen Abstand zur Wand von 200 mm in Fluren und 500 mm in Wohnbereich haben. Dies bedeutet, daß die Rohrleitungen auch rechtwinklig in die Wände münden. Außerdem müssen Rohrleitungen wärmegedämmt und körperschallentkoppelt verlegt sowie akkustisch entkoppelt befestigt werden.
Verbundestrich
Verbundestriche kommen immer dann zum Einsatz, wenn vom Planer oder Bauherrn für den Boden hohe mechanische Belastungen vorgesehen und die Anforderungen an die Wärmedämmung oder auch die Schallisolierung vergleichsweise gering sind. Im Wohnungsbau werden Verbundestriche zum Beispiel häufig in Kellern oder Garagen verlegt. Im gewerblichen Bereich findet man Verbundestriche in stark belasteten Bereichen, in denen beispielsweise Fahrverkehr, etwa mit Transportgeräten, vorgesehen ist.
Anders als bei schwimmenden Estrichkonstruktionen mit ihren isolierenden Schutzlagen sind bei Verbundkonstruktionen die Estriche vollflächig und direkt mit dem Untergrund verbunden. Verbundestriche werden häufig ohne einen weiteren Belag oder eine weitere Schicht genutzt. Dann spricht man von sogenannten Nutzestrichen. Die Verbundestriche können unter Berücksichtigung der Voraussetzungen und Gegebenheiten aber durchaus auch belegt werden.
Verbundestriche sind sehr eng und kraftschlüssig mit dem Untergrund verbunden, weshalb sie mit Druck- oder Zugspannungen sowie Rissen auf Verformungskräfte oder Belastungen reagieren können, wobei im Untergrund auftretende Risse sich auch im darüber liegenden Verbundestrich fortsetzen können.
Fussboden Isolierungen
Bei neuen Häusern spielen Fußbodendämmungen mit Ausnahme von Trittschalldämmungen der Fußböden in den einzelnen Geschossen normalerweise keine Rolle. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 schreibt für Neubauten eine komplette Wärmedämmung der Gebäudehülle vor, die in der Regel eine Perimeterdämmung der Keller und der Bodenplatte einschließt. Der Keller ist damit komplett gedämmt, eine Kellerdeckedämmung bzw. eine Fußbodendämmung im Erdgeschoß sind somit nicht mehr nötig.
In älteren Häusern mit ungedämmten Kellern leiden die Bewohner des Erdgeschosses dagegen meist unter hohen Energiekosten und fußkalten Räumen. Eine Fußbodendämmung kann hier Abhilfe schaffen, falls die Dämmung der Kellerdecke nicht von der Kellerseite aus erfolgen kann. Wenn ein Sanierungsvorhaben des Kellerbodens auch einen Kellerausbau einschließt, muss neben der Wärmeisolierung der Kellerwände auch die Dämmung vorgenommen werden. Bei der Wärmedämmung der obersten Geschoßdecke in einem nicht ausgebauten Dachstuhl kann optional über der Dämmschicht ein Fußbodenaufbau erfolgen.
Wärmedämmung
Wir können Ihnen Wärmedämmungen aus folgenden Produkten anbieten:
-Styropor (EPS) in den Wäremleitgruppen (WLG) 040, 035, 031 in den Stärken von 20mm, 30mm, 40mm, 50mm und 60mm
-Styrodur (XPS) in der Wäremleitgruppe (WLG) 035 in der Stärke von 20mm, 30mm, 40mm, 50mm und 60mm
-Mineralwolle (MW) in der Wärmeleitgruppe (WLG) 040 in den Stärken von 20mm, 30mm, 40mm und 50mm
-Polyurethan (PUR) in der Wärmeleitgruppe (WLG) 025 in den Stärken von 20mm, 30mm, 40mm, 50mm und 60mm
sowie verschiedener Spezialdämmstoffe (dazu können wir Sie gerne beraten)
Sie alle werden eingebaut um vorhandene Wärme im Gebäude zu speichern und das Eindringen der Kälte von außen zu verhindern. So werden gleichzeitig Heizkosten gespart und die Umwelt geschont.
Trittschalldämmungen
bestehen aus:
- Styropor (EPS DES) in verschiedenen Festigkeitsklassen und in den Stärken von 5mm bis 40mm
- Mineralwolle (MW) in verschiedenen Festigkeitsklassen und in den Stärken von 15-50mm
- gebundenen Gummischrotmatten in verschiedenen Stärken von 6mm-12mm
- Schaumstoffen in den Stärken von 3-10mm
- verschiedener Sonderdämmstoffe
Sie verringern die Schallübertragung durch Belastungen auf der Bodenkonstruktion in andere Räume und Etagen. Zudem besitzen sie auch wärmedämmende Eigenschaften.
Feuchtigkeitsisolierungen
bestehen aus:
- bituminösen Abdichtungsbahnen mit Glasflieseinlage
mit oder ohne Aluminiumeinlage in 4 oder 5mm Stärke;
ein- oder mehrlagig
lose oder vollflächig verschweißt
- Folienbahnen (auch bituminös möglich) von ca. 0,8mm Stärke und mit einer Aluminiumeinlage
Sie sind erforderlich um Feuchtigkeitsschäden zu verhindern.